Dr. Sylvia Groß (AfD): Zur Absonderungsverordnung der Landesregierung – Regierende sollen die Infos der WHO ernst nehmen und wissenschaftliche Nachweise liefern!

Keinen Panikmodus bei Corona
Die Landesregierung hat die Regeln in ihrer aktuellen Version der „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Corona-Virus infizierten und krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstands-Angehörigen und Kontaktpersonen“ (LVO) noch einmal verschärft.
 
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag: „Damit gilt für die Regierenden weiter freie Fahrt in die Willkür, weil diese Maßnahmen, wie im übrigen alle anderen auch, ohne wissenschaftliche Grundlage erfolgen.“
 
Dr. Groß erläutert: „Selbstverständlich müssen wir bei einer schweren Pandemie mit über die gesamte Gesellschaft hinweg disseminierten schweren und hohen Erkrankungs- und Sterberaten betroffene Personen mit eindeutigen klinischen Symptomen, ja, sogar in diesen Fällen auch Krankheitsverdächtige, absondern. Diese Situation haben wir glücklicherweise nicht; die Prävalenz von 0,14 % PCR-positiv Getesteter an der Gesamteinwohnerzahl Deutschlands unterstreicht dies eindrucksvoll; dennoch verharrt die Politik in ihrem Angst- und Panikmodus.
 
So werden vielfach Personen, die gar nicht krankheitsverdächtig sind, nur auf den bloßen Verdacht hin, abgesondert – auf Basis eines PCR-Testes, der, dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes entsprechend, den Nachweis einer Infektion nicht leisten kann.
 
Dr. Groß ergänzt: „Entsprechend dieser Tatsache geht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Datum 13. Januar 2021  (Informationen für PCR-Anwender) mittlerweile auf kritische Distanz zu den PCR-Tests und warnt, dass man nicht mehr allein aufgrund eines Labornachweises die Diagnose  CORONA-Infektion stellen könne; vielmehr seien auch Krankengeschichte und Symptomatik der Getesteten angemessen zu berücksichtigen. Diese Warnung verhallt allerdings bei den Regierungshandelnden.
 
Wir fordern, dass die Regierenden die Information der WHO ernst nehmen; das heißt, dass sie wissenschaftliche Nachweise liefern müssen, welche die Absonderung von Menschen rechtfertigen, andernfalls machen sie sich weiterhin schwerwiegender Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger schuldig“, so Dr. Groß abschließend. 
 
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz