Angesichts steigender Covid-Infektionen und Inzidenzwerte sprechen einige Virologen und Politiker von einer vierten Coronawelle. Im Bereich der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird über die rasche Umsetzung der 2G-Regel zum besseren Schutz vulnerabler Gruppen diskutiert.
Hierzu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Mit der 2G-Regel würde Ungeimpften der Besuch Angehöriger in Alten- und Pflegeheimen verwehrt. Dies wäre eine schwere Belastung und ist durch die Faktenlage nicht gerechtfertigt: Leider mussten wir mittlerweile feststellen, dass auch doppelt geimpfte Personen sich selbst mit Corona infizieren und Mitmenschen anstecken können. Gerade in Alten- und Pflegeheimen sind schwere Fälle von Impfdurchbrüchen aktenkundig.
Damit verfehlt die 2G-Regel hier ihren Sinn und Zweck und kann nur eine regelmäßige aktuelle Testung der Mitarbeiter, Besucher und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen und Senioren- und Pflegeheimen, wie wir sie als AfD-Landtagsfraktion schon Anfang 2021 gefordert haben, vulnerable Gruppen wirkungsvoll vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.”
Dr. Jan Bollinger ist Neuwieder Landtagsabgeordneter und 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz
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