Auf eine Anfrage des Neuwieder Landtagsabgeordneten Dr. Jan Bollinger (AfD) und seines Fraktionskollegen Matthias Joa antwortete das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, dass zum Zeitpunkt des 31.03.2019 im Landkreis Neuwied 222 vollziehbar ausreisepflichtige Personen registriert waren, deren Rückführung von den Kreisbehörden durch eine „Duldung“ ausgesetzt wurde.
Dr. Bollinger hält das für erklärungsbedürftig: „Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ist nach einem rechtsstaatlichen Asylverfahren festgestellt worden, dass sie nicht schutzbedürftig sind und unser Land daher unverzüglich verlassen müssen. Eine Aussetzung dieser Ausreisepflicht setzt falsche Anreize und sollte die absolute Ausnahme sein, was hier eher fraglich ist. Diese Praxis der faktischen Abschiebungsverweigerung kostet den Steuerzahler bei konservativ angesetzten monatlichen Kosten von 1.000,- Euro pro Person allein für diese 222 geduldeten Personen über 2,5 Millionen Euro im Jahr. Diese Ressourcen wären für die einheimische Bevölkerung und die Betreuung und Versorgung von wirklich schutzbedürftigen Personen besser eingesetzt.“
Dr. Bollinger weiter: „Ich werde bei der für die Duldungen zuständigen Neuwieder Kreisverwaltung genauere Hintergründe zu diesem Sachverhalt anfragen und mich für eine restriktivere Duldungspraxis und konsequentere Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen einsetzen. Dabei sehe ich auch die Landesregierung in der Pflicht, ihre Aufsichtsfunktion über die kommunalen Ausländerbehörden in diesem Sinne wahrzunehmen.“
„Wer nach einem rechtsstaatlichen Asylverfahren nicht als schutzbedürftig anerkannt wird, muss unser Land unverzüglich verlassen. Die Duldung muss eine Ausnahme bleiben“, erklärt Dr. Bollinger abschließend.
Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer und Abgeordneter aus Neuwied für die AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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