Dr. Sylvia Groß (AfD): Keine Instrumentalisierung des SARS-CoV-2 zwecks Begründung der Verschiebung von Kammerwahlen!

Keine Verschiebung von Kammerwahlen
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes beabsichtigen SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Amtszeiten von Organen der Heilberufskammern, die bis zum 31. April 2021 ablaufen, bis zum Ende des Jahres 2021 zu verlängern. Hintergrund ist offenbar eine Initiative der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (LPK), die die Durchführung der anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung, angesichts der Einschränkungen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2, für problematisch hält. Mit dem unglücklichen Begriff Katastrophe, mit dem der LPK-Präsident das Infektionsgeschehen bezeichnet, soll seinem Ansinnen Nachdruck verliehen werden, die Kammerwahlen zu verschieben. Das ist in höchstem Maße unseriös.
 
Innerhalb der Mitglieder der Landespflegekammer regt sich erheblicher Widerstand gegen das geplante Gesetz; eine Online-Petition gegen das Gesetzesvorhaben erhielt binnen 24 Stunden mehr als 400 Unterschriften. Neben dem ver.di-Pflegebeirat kritisiert nun auch der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die ebenfalls betroffen wäre, den Gesetzentwurf massiv. 
 
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Bereits im Rahmen der 105. Plenarsitzung am 26. August 2020 hatte sich meine Fraktion, als einzige im Landtag Rheinland-Pfalz, ganz klar gegen den vorliegenden Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Organe der Heilberufskammern bedürfen, wie jedes demokratisch gewählte Organ, der regelmäßig wiederkehrenden Legitimation. Nicht ohne Grund sind Wahlperioden zeitlich begrenzt; das ist Ausdruck des Demokratieprinzips. Die Verlängerung einer laufenden Wahlperiode stellt damit einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Mitglieder dar.“
 
Dr. Groß weiter: „Ein derart schwerwiegender Eingriff muss gut begründet sein. Dies umso mehr als die Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer bereits im Herbst diesen Jahres hätte stattfinden sollen. Wir reden also über eine Verlängerung der Amtszeit von über einem Jahr. Die Gründe, die insbesondere der Präsident der Landespflegekammer, diesbezüglich vorbringt, sind fadenscheinig. Das sehen offensichtlich auch ver.di und die Landesärztekammer ähnlich, die auch keinen Grund für eine Verschiebung der Wahlen erkennen.
 
Dass der Gesetzentwurf der übrigen Fraktionen im Landtag offensichtlich allein auf Ansinnen der Landespflegkammer und ohne Einbeziehung der übrigen Heilberufskammern erfolgte, ist genau die Art von Hinterzimmerpolitik, gegen die die AfD angetreten ist. Es mag durchaus geboten sein, im Einzelfall Ausnahmeregelungen für die anstehenden Wahlen zu treffen, aber ganz sicher nicht in diesem Umfang, mit einer derart pauschalen Begründung. Die vorgesehene Einschränkung der demokratischen Rechte der Mitglieder wirkt schwerer als die befürchteten Schwierigkeiten bei der Durchführung der Wahl. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab.“, so Dr. Groß abschließend.
 
Dr. Sylvia Groß ist gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.