In der Türkei ist zum 01. Oktober ein Gesetz in Kraft getreten, welches auf die stärkere Kontrolle sozialer Netzwerke ausgelegt ist. Diese sollen dazu verpflichtet werden, Inhalte, gegen die eine Beschwerde vorgebracht wird, innerhalb von 24 Stunden zu löschen, ansonsten drohen den Anbietern hohe Geldstrafen. Die Regierung begründete diesen Schritt damit, dass soziale Netzwerke voller „Lügen und Beleidigungen“ seien. Insbesondere angebliche Beleidigungen der Regierung durch Bürger haben den türkischen Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Erdogan und andere Regierungsmitglieder wiesen darauf hin, dass ihr neues Gesetz in weiten Teilen dem unter Justizminister Maas (SPD) in Kraft getretenen deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) entspreche.
Dazu Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Es ist gleichermaßen bizarr und unglaubwürdig, die Versuche der türkischen Regierung, soziale Medien zu kontrollieren und den offenen Diskurs im Netz zu diffamieren und einzuschränken, zu verurteilen und zugleich das NetzDG und das vermutlich verfassungswidrige Gesetz gegen ‚Rechtsextremismus und Hasskriminalität‘ – ein besonders fragwürdiger Wurmfortsatz des NetzDG – als angeblich notwendiges Mittel im Kampf für die Demokratie zu präsentieren. Liegt das vielleicht daran, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass hier lediglich die ‚Richtigen‘ – also politisch Unliebsamen – bekämpft werden?“
Joachim Paul weiter: „Dass die Erdogan-Regierung das NetzDG kopiert, weil sie sich an angeblichen ‚Beleidigungen‘ des Kabinetts stört, wirft ein grelles und besonders unvorteilhaftes Licht auf das NetzDG – und damit auf Maas und die aktuell amtierende Justizministerin Lambrecht (SPD), die nun mittelbar zu Lehrmeistern von Autokraten geworden sind. Ganz gleich ob Türkei oder Deutschland: Das NetzDG schränkt die Freiheit im Netz massiv ein und öffnet einer Zensur Tür und Tor. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft sollte der unbequeme Diskurs im Netz als Bereicherung der Demokratie geschätzt und nicht als Bedrohung bekämpft werden. Es ist Sache der Justiz, Äußerungen, die möglicherweise gegen Gesetze zu verstoßen, zu bewerten, gegebenenfalls zu ahnden und eine Löschung zu veranlassen. Der Ausbau der Gesetzgebung durch das NetzDG wäre gar nicht nötig gewesen. Es sei denn, der Gesetzgeber verfolgt eine andere Agenda.“
Joachim Paul ist medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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