Wie die Rhein-Zeitung am 5. März 2020 berichtete, ist der Aufenthalt eines afghanischen Straftäters, der im November 2016 u. a. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden war und inzwischen wieder auf freiem Fuß ist, derzeit unklar. Nach der Haftentlassung Ende Januar sei eine unmittelbare Abschiebung möglich gewesen. Öffentlich schweigt die Landesregierung zu diesem Vorgang.
Hierzu Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Aus den Ausführungen des Integrationsministeriums geht nicht hervor, ob sich der hochkriminelle Afghane noch in Rheinland-Pfalz aufhält oder bereits in seine Heimat abgeschoben wurde. Es ist auch nicht ersichtlich, ob die Abschiebung aufgrund der verlorenen Aufenthaltsklage des abgelehnten Asylbewerbers vor dem OVG Koblenz oder wegen seiner begangenen Straftaten erfolgen könne.“
Matthias Joa fordert: „Wir erwarten von der Landesregierung im konkreten Fall eine Aufklärung des Sachverhalts und der aufenthaltsrechtlichen Situation des Mannes. Die AfD-Fraktion wird deshalb einen entsprechenden Berichtsantrag im zuständigen Integrationsausschuss stellen, der auch Rechtsgrundlagen und Abläufe für ähnlich gelagerte Fälle beleuchten soll.“
Matthias Joa, MdL, ist migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz