Die Veräußerung von kommunalen Grundstücken nach dem Prinzip der Konzeptvergabe ist ein Steuerinstrument im Hinblick auf den Bau von Sozialwohnungen und Sozialeinrichtungen, welches Städten und Gemeinden zur Verfügung steht. Jedoch sind dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen, hier vor allem das komplexe EU-Beihilferecht, zu beachten. Nachdem Landtagspräsident Hering sich weigerte, ein entsprechendes Rechtsgutachten durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtages im Auftrag der AfD-Fraktion erstellen zu lassen, hat sich die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz an ihre Kollegen im Bundestag und im Bayerischen Landtag gewandt. Die entsprechenden Gutachten liegen jetzt vor und wurden dem Landtag, der Landesregierung, dem Landesrechnungshof, der Architektenkammer sowie den Gremien der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Dazu äußert sich Dr. Timo Böhme, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Wir hoffen mit unserem Vorstoß und den daraus resultierenden Gutachten dazu beigetragen zu haben, dass die Kommunen in der Zukunft die Konzeptvergabe rechtssicher anwenden. Völliges Unverständnis herrscht bei uns jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Landtagspräsidenten, zumal im Bundestag und im Bayerischen Landtag die Bedeutung des Anliegens erkannt wurde. Eine schlagkräftige Opposition lässt sich dadurch aber nicht aufhalten. Wir gehen nun davon aus, dass die vorgelegten Gutachten bei allen weiteren Entscheidungen zur Konzeptvergabe Berücksichtigung finden und auch in die Empfehlungen und Informationen für Städte und Gemeinden einfließen.“
Dr. Timo Böhme ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz