Dr. Jan Bollinger (AfD) zur Tagesordnung der 100. Landtagssitzung: Nachtragshaushalt muss Priorität haben – unnötige Tagesordnungspunkte streichen!

Schutz vor Covid-19 auch im Plenum

Nach derzeitigem Stand soll eine verkürzte Landtagssitzung am Freitag, den 27.03.2020 stattfinden. Die Tagesordnung sieht neben der aufgrund der Corona-Krise notwendigen Änderung des Landeshaushaltsgesetzes weitere Punkte vor, die nicht zwingend verhandelt oder besprochen werden müssen, da diese parlamentarischen Initiativen zur konkreten Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie nicht beitragen. Dies teilte der Landtagspräsident in seiner Mitteilung vom 17.03.2020 selbst mit. Zitat Hendrik Hering (SPD): „(…) dass alle aktuell anstehenden parlamentarischen Initiativen auch im April entschieden werden könnten und die morgige Plenarsitzung damit nicht zwingend notwendig sei.“ Zudem besteht nach aktuellen Einschätzungen bereits nach 10 – 15 Minuten auf engem Raum eine Gefahr der Infektion. Hering weiter: „(…) auf Basis der aktuellen Empfehlungen von Experten, wäre die Durchführung einer Plenarsitzung, egal in welcher Form, noch immer mit einem gewissen Restrisiko verbunden gewesen.“

Hierzu Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion: „Es besteht nachweislich kein Grund, weshalb das Parlament über weitere Punkte als über die Änderung des Landeshaushaltsgesetzes zusammenkommen müsste. Diesen Nachtrag im Haushalt zu verabschieden, ist wichtig, damit weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Privatpersonen, Vereinen und Wirtschaft ergriffen werden können, um eine weitreichendere Krise abzumildern.

Dr. Bollinger weiter: „Die Verhandlung aller weiteren Tagesordnungspunkte, darunter der aus unserer Sicht strittige Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ist nicht zeitkritisch und daher auf Grund der aktuellen Lage abzulehnen. Im Falle des Landesgesetzes zum dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag widerspricht die Behandlung ohne Aussprache der Geschäftsordnung des Landtags, die bei Gesetzesentwürfen aus gutem Grund zwingend in mindestens einer Beratung eine Aussprache vorsieht. Hier wurde aber die erste Beratung ohne Aussprache durchgeführt, die zweite Beratung müsste und sollte daher ausgesprochen werden – zu einem späteren Zeitpunkt!

Dr. Bollinger schließt: „Da die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts tatsächlich einem sachlichen Zeitdruck unterliegt, ist die AfD-Fraktion bereit, darüber zu entscheiden. Für die weiteren Punkte gilt dies nicht. Deshalb trägt die AfD-Fraktion auch nur eine Tagesordnung mit diesem Punkt mit. Die weiteren Punkte können ohne weiteres in einer der kommenden Sitzungen debattiert und abgestimmt werden. Die Verzögerung der Verbreitung von COVID-19 muss oberste Priorität haben.

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz