In seinem Urteil vom Mittwoch hat der Thüringer Verfassungsgerichthof auf Klage der AfD-Fraktion in Thüringen das thüringische Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sollte bei Landtagswahlen erzwingen, dass bei der Aufstellung von Parlamentskandidaten nach Geschlecht diskriminiert werden muss.
Laut einer DPA-Meldung will die grüne Spitzenkandidatin zur Landtagswahl und Landesministerin Anne Spiegel dessen ungeachtet an der Idee eines Paritätsgesetzes für Rheinland-Pfalz festhalten und die Durchsetzbarkeit eines verfassungswidrigen Gesetzes überprüfen lassen.
Hierzu äußerst sich der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Dr. Jan Bollinger: „Die Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts entspricht genau der Argumentationslinie der AfD, die uneingeschränkt für die Gleichheit vor dem Gesetz, für Chancengleichheit, für Leistungsgerechtigkeit und für Wahlfreiheit einsteht. Es zeugt von Uneinsichtigkeit und einem mangelnden Respekt vor der Gewaltenteilung, der Verfassung und der Demokratie, wenn Ministerin Spiegel ihre Ideologie ungeachtet dieses Gerichtsurteils weiter durchsetzen will.
Dr. Jan Bollinger schließt: „Der Quotierungswahn der Grünen zeugt von einem vordemokratischen Denken und führt im Ergebnis zu einem multikulturalisierten und durchgegenderten Ständestaat statt einer offenen demokratischen Wahl mit unbeschränktem aktiven und passiven Wahlrecht der Bürger und unbeschränkter Volkssouveränität. Unsere AfD-Fraktion wird Demokratie und Verfassung auch in Rheinland-Pfalz gegen den ideologischen Wahn der Grünen und ihrer Ampel-Partner verteidigen und eine Verfassungsklage für den Fall prüfen, dass die Landesregierung ihr Vorhaben weiter vorantreibt.“
Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz