Bundesregierung und Landesregierung haben milliardenschwere Hilfsprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise aufgesetzt: eine nicht rückzahlungspflichtige Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern wird auf Landesebene ergänzt durch Darlehen für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern, die bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei und bei Unternehmen mit 11 bis 30 Mitarbeitern zu 30% (maximal 9.000 Euro) rückzahlungsfrei sind.
Dazu nimmt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger Stellung: „Selbständige und Unternehmen beklagen, dass die Soforthilfe der Bundesregierung schon quantitativ nicht ausreicht und sich zudem an den Fixkosten und nicht an der Höhe der Umsatzausfälle orientiert. Durchs Raster fallen daher Solo-Selbständige und Kulturschaffende, die keine betrieblichen Fixkosten haben, aber ihren Lebensunterhalt vollständig über ihre Tätigkeit bestreiten und nicht durch Kurzarbeitsmaßnahmen ihrer Arbeitgeber aufgefangen werden. Auch am Darlehensprogramm der Landesregierung wird aus der Wirtschaft Kritik geübt: ein Darlehen führt zwar zur Liquiditätssteigerung, muss aber ab spätestens 2022 verzinst und irgendwann auch getilgt werden.
Ein weiteres Problem ist die Genehmigung der Darlehen durch die Banken: Obwohl die Darlehen zu 90 % vom Land besichert werden, führen die Banken auf Grund des verbliebenen 10 %-Risikos weiterhin die reguläre Kreditprüfung durch, was auf Grund der großen Anzahl der eingehenden Einträge zu längeren Bearbeitungszeiten und auf Grund der für die Banken schwer einschätzbaren Wirtschaftssituation zur Ablehnung unnötig vieler Anträge führt.“
Dr. Bollinger weiter: „Solange die gesundheitliche Gefährdungslage den weitgehenden ‚Shutdown‘ des Wirtschaftslebens erforderlich macht, dürfen wir keine Kosten und Mühen scheuen, um unsere Wirtschaft vor den damit verbundenen Belastungen zu schützen. Die AfD fordert daher ergänzend zur Soforthilfe der Bundesregierung ein echtes Soforthilfeprogramm des Landes ohne Rückzahlungsverpflichtungen.“
„Bei der Zumessung der Soforthilfen von Bund und Land sollten neben den laufenden Kosten auch Umsatzausfälle berücksichtigt werden, wie es in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen praktiziert wird. Im Sinne der betroffenen Unternehmen und der Kreditwirtschaft in Rheinland-Pfalz sollten die Bürgschaften für die Hilfsdarlehen aus dem Zukunftsfonds Rheinland-Pfalz zu 100 % vom Land Rheinland-Pfalz übernommen und die Prüfungsverfahren vereinfacht werden, damit die aktuell von Anfragen überrannten Banken schnell entscheiden können und dabei kein eigenes Risiko laufen und die Unternehmen mit Liquidität versorgt werden.“
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz