Zur Klage eines Anwohners im rheinhessischen Osthofen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge äußert sich Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz wie folgt: „Bereits die Antwort auf unsere Große Anfrage und die Expertenanhörung im Verkehrsausschuss haben Grund zur Annahme gegeben, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bergen. Die AfD-Fraktion hat von Anfang an vor dieser Unsicherheit gewarnt. Es steht zu befürchten, dass die Kommunen und unsere Justiz zunehmend mit solchen Klagen beschäftigt werden. Wir fühlen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge rechtlich angreifbarer und damit streitträchtiger sind und zu höheren rechtlichen Kosten für Bürger und Kommunen führen werden.“
Dr. Bollinger weiter: „Wir begrüßen daher die Musterklage zur Schaffung eines Präzedenzfalls und von rechtlicher Sicherheit in einer komplizierten Lage für Anwohner und Kommunen. Sie sind komplizierter und bürokratischer und bringen deutlich höhere Verwaltungskosten mit sich. Durch eine höheren Anliegeranteil an den Straßenausbaubeiträgen werden insbesondere die Kosten für die Bürger deutlich steigen.“
Dr. Bollinger schließt: „Letztlich sind wiederkehrende Beiträge in jedem Fall für die Bürger beträchtlich teurer; denn durch die höheren Verwaltungskosten und rechtlichen Kosten werden wahrscheinlich auch die Kommunen drauflegen müssen. Das bestätigt uns in unserer Auffassung, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen.“
Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz