Der Verkehrsausschuss des Landtags diskutierte am Dienstag über das Nahverkehrsgesetz der Landesregierung. Laut dem verkehrspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger legte die Expertenanhörung zum Gesetzentwurf einige gravierende Schwachstellen offen: „Die praktische Wirkung der gesetzlichen Definition des ÖPNV als ‚Pflichtaufgabe im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen‘ ist unklar. Außerdem weitet das Land durch das neue Gesetz seinen Einfluss auf den ÖPNV aus, ohne sich zu einem höheren Finanzierungsbeitrag zu verpflichten. Und die Organisation des ÖPNV wird nicht verschlankt – im Gegenteil: sie wird komplexer. Nicht zuletzt werden alle Aussagen zur konkreten Ausgestaltung des ÖPNV auf einen zukünftigen Nahverkehrsplan verschoben.“
Dr. Bollingers Fazit: „Das Beste wäre wohl, die Regierung nähme ihren Gesetzentwurf zurück und nutzte die nächsten zwei Jahre, um einen verbesserten Gesetzentwurf vorzulegen, der dann zusammen mit einem Landesnahverkehrsplan endlich ein schlüssiges und aussagekräftiges Gesamtbild ergibt.“
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.
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