Nächste Woche wird sich der Landtag mit der flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen befassen. In einer Anhörung des Innenausschusses gab es bereits weitreichende Bedenken von Experten gegen dieses Projekt der Ampel. Die Probleme der Umsetzung wiederkehrender Beiträge vor Ort wurden auch namentlich seitens des Bundes der Steuerzahler vorgetragen und darüber hinaus seitens der von den Ampel-Fraktionen benannten Experten des Gemeinde- und Städtebunds bestätigt, dass wiederkehrende Beiträge bei der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in aller Regel zu einer Erhöhung der Belastung für die Bürger führen werden.
Dazu Dr. Jan Bollinger, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Wiederkehrende Beiträge bedeuten nur, dass die Anliegerbeiträge auf mehrere Jahre verteilt werden; die Gesamtbelastung steigt aber. Der Mechanismus, der dies verursacht, wurde allerdings offensichtlich noch nicht von allen Vertretern der Ampelparteien verstanden. Darum haben wir den wissenschaftlichen Dienst des Landtages damit beauftragt, hierzu ein Gutachten zu verfassen. Wir fragen den wissenschaftlichen Dienst insbesondere:
1. Wie erklärt es sich rechtlich, dass bei einem Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen ein (Groß-)Teil des bisherigen Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr umgewertet wird?
2. Wird der Systemwechsel von einmaligen auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge die finanzielle Gesamtbelastung der Anlieger in Rheinland-Pfalz bei vergleichbarer Bautätigkeit und -preisen erhöhen, senken oder nicht tangieren?
3. Welche Gruppe von Anliegern wird durch den angesprochenen Systemwechsel stärker belastet/niedriger belastet/gleichbleibend belastet?”
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz